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| Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz |
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Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Straßen- und Autobahnnetz von 663.795 km Länge. Die Straßen sind zum allergrößten Teil befestigt. Das Fernstraßennetz umfasst Nationalstraßen, carreteras nacionales, und Autobahnen, die sogenannten autovías (gebührenfrei) und autopistas (mautpflichtig, de peaje). An den Zahlstellen der gebührenpflichtigen autopistas kann mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Teilweise verlaufen gebührenpflichtige Autobahnabschnitte parallel zu gebührenfreien. Rund um Ballungszentren gibt es meist gebührenfreie autovías, viele Fernverbindungen sind gebührenpflichtig. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Ein Gesetzentwurf zur Beschränkung auf 30 km/h bei nur einer Fahrspur pro Richtung wird in Kürze verabschiedet werden. auf Landstraßen 90 km/h auf Landstraßen mit einem Randstreifen von mindestens 1,5 m Breite oder einer zusätzlichen Fahrspur 100 km/h auf den Autobahnen generell 120 km/h, jedoch wurde dieses Limit im März 2011 vorläufig bis zum 30. Juni 2011 im Rahmen der Maßnahmen zur Energieeinsparung wegen der Unruhen in der arabischen Welt auf 110 km/h beschränkt. Seit Sommer 2005 werden in Spanien Geschwindigkeitskontrollen mit stationären Radargeräten durchgeführt, seit Herbst 2010 wird auch die Durchschnittsgeschwindigkeit auf längeren Teilstrecken kontrolliert, vor allem in Tunnel, um so zu verhindern, dass Autofahrer an bekannten Geschwindigkeitskontrollen nur kurz den Fuß vom Gas nehmen. In geschlossenen Ortschaften muss nachts immer mit Abblendlicht gefahren werden. Vorsicht beim Einfahren in Autobahnen: hier gilt zwar wie im deutschen Sprachraum „Vorfahrt gewähren“, jedoch wird einfahrenden Autofahrern oft kein Platz zum Einscheren eingeräumt. Durch die hohe Anzahl an Kreisverkehren, die praktisch ein „Links vor Rechts“ darstellen, ist das „Rechts vor Links“ Verständnis nicht sehr ausgeprägt in Spanien. Dazu kommt noch, dass in weiten Teilen Spaniens eine Straße ohne Vorfahrt einschränkendes Verkehrsschild das Vorfahrtsrecht hat, was Ortkundige daran sehen, dass die einmündenden Straßen sehr wohl die Vorfahrt eingeschränkt haben. Auch ist davon abzuraten beim Rechtsabbiegen auf das Vorfahrtsrecht gegenüber eines entgegenkommenden Linkseinfädlers zu pochen. Oft wird der Verkehrsfluss über das eigentliche Vorfahrtsrecht gestellt, was im Vergleich zu Deutschland zu völlig gegenteiligen Verkehrssituationen führen kann. Hinzu kommt, dass es in Spanien an der Regel ist, Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen vorzulassen, die eines schwereren Eingreifens bedürfen und weniger flexibel sind, wie z.B. LKWs. Für Linksabbieger gibt es gelegentlich eine Art „Wartespur“ in der Mitte der eingebogenen Straße, von dieser Wartespur kann letztendlich nach rechts in die Fahrspur eingeschert werden. Auf der anderen Seite ist häufig zu sehen, dass es keinen echten Linksabbiegerstreifen gibt, sondern Linksabbieger zunächst nach Rechts in einen Bogen geführt werden, der dann als Querverkehr die Ursprungsstraße kreuzt. Sich als Motorradfahrer durch langsam fahrende oder stehende Autoreihen zu schlängeln ist in Spanien völlig normal. Selbst Motorradpolizisten machen dies und in manchen Städten ist vor der Ampel eine mit gelben Querstrichen versehene Zone extra für die sich dort ansammelnden und auf Grün wartenden Motorräder vorgesehen. Fahren ohne Helm kann zur Sicherstellung des Motorrads führen, bis ein berechtigter Fahrer mit Helm erscheint. Die Verwarnungsgelder sind in Spanien im Vergleich zu Deutschland sehr viel höher. Ein Bezahlen des Strafzettels innerhalb von i.d.R. 14 Tagen bringt einen 50%igen Nachlass mit sich. Auffällig ist, dass der Bürgersteig absolut frei von Fahrzeugen ist. Weder Motorräder dürfen dort abgestellt werden, noch dürfen Autos auf dem Gehweg parken, auch nicht einseitig. Ein (wenn auch nur bruchteilhaftes) Abstellen auf dem Gehweg hat ein sofortiges Abschleppen zur Folge. Auf der anderen Seite wird das Parken vor Fußgängerüberwegen weniger streng geahndet als in Deutschland. Sehr hohe Geschwindigkeitsvergehen, gefährliches Rowdietum im Straßenverkehr oder Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluß können als Straftat gewertet werden und sogar Haftstrafen nach sich ziehen. Seit Juli 2004 sind in Spanien Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bei Unfällen und Pannen getragen werden. Reservelampen für die Fahrzeugbeleuchtung und zwei rote Warndreiecke müssen ebenso im Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Grüne Versicherungskarten sind zwar nicht Pflicht, aber empfehlenswert, da die Polizei damit vertraut ist. In den letzten Jahren hat die Zahl der PKW und die Verstädterung in Spanien stark zugenommen. In Spanien gibt es 467 KFZ/1000 Ew. 78 % der Bevölkerung leben in Städten. Vielerorts herrscht auch durch die engen Straßen akute Parkplatznot. Eine durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand weist auf ein Parkverbot hin. Die lokale Polizei besitzt oftmals eigene Abschleppwagen. Die Parkgebühren in Ballungsräumen liegen auf demselben Niveau wie in Metropolen im deutschsprachigen Raum. In manchen Ballungsräumen (Madrid, Barcelona) sind die Straßennetze gerade im Berufsverkehr örtlich überfordert; teilweise gibt es Verkehrsleitsysteme wie in Valencia.
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