Das Polizeisystem Spaniens ist aufgrund der politischen Gliederung Spaniens komplex. Sie umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern: 1.die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Guardia Civil, 2.die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía - CNP) des Innenministeriums, 3.die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autonómica), die bislang im Baskenland (Ertzaintza), in Katalonien (Mossos d’Esquadra) und in Navarra (Policía Foral) aufgestellt wurden, 4.sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt).
Als Spezialeinheiten bestehen innerhalb der CNP bspw. Bereitschaftspolizeieinheiten (Unidades de Intervención Policial - UIP) und so genannte "Besondere Sicherheits-Einsatzgruppen" (Grupos Operativos Especiales de Seguridad - GOES), die zusammen mit der (in etwa der deutschen GSG 9 vergleichbaren) "Sondereinsatzgruppe" (GEO) vor allem der Terrorabwehr dienen. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beispielsweise ist die Guardia Civil für den Schutz der Landesgrenzen, den Verkehr auf außerörtlichen Straßen, Gefangenentransporte, den Naturschutz und die Erteilung von Waffenscheinen, die Nationalpolizei dagegen für die Personenkontrolle an den Grenzen, Pass- und Ausländerangelegenheiten, die Überwachung von Spielkasinos und die Drogenbekämpfung zuständig. In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen. Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt Ertzaintza, die von Navarra Policía Foral (span.) oder Foruzaingoa (bask.) und die von Katalonien Mossos d’Esquadra. Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch Kompetenzkonflikte erschwert. Seit langen ist daher der Ruf nach Schaffung einer Einheitspolizei (Policía Única) zumindest für die Landesteile, die keine Autonomiepolizei besitzen, zu vernehmen.
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